Teilen Sie die Aufnahme der Schweinehaltung bzw. die Übernahme einer Betriebsstätte dem örtlich zuständigen Veterinäramt mit. In aller Regel wird eine neue Registriernummer vergeben. Hierüber informiert vit Sie schriftlich. Diese Information enthält eine PIN für den Zugang zur zentralen Datenbank des HI-Tier.
Informationen zu den Verpflichtungen als Schweinehalter sowie als Viehhändler, Sammelstelle, Transporteur oder Schlachtunternehmen nach §§ 26 Abs. 3 sowie §§ 39 - 43 ViehVerkV.
Ab 01.08.2023 wird das Meldewesen um die Abgangsmeldung erweitert. Lesen Sie hierzu die Information des LAVES.
Ab 01.08.2023 wird das Meldewesen zur Schweinedatenbank / HIT - Bereich Schwein um die Abgangsmeldung erweitert. Alle Schweinehalter, Viehhandelsunternehmer und Sammelstellen sind gehalten, wie bisher schon die Übernahme (den Zugang) von Schweinen nun auch den Abgang von Schweinen zu melden. Lesen Sie hierzu die Information des LAVES.
Am einfachsten bestellen Sie die benötigen Ohrmarken online im vit-Portal. Dort melden Sie sich mit Ihrer Registriernummer und Ihrer HIT-PIN an. Hier können Sie auch einen Beihilfeantrag online stellen. Falls keine online-Bestellung möglich ist, forden Sie ein vit-Bestellformular an.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur den jeweiligen Jahresbedarf als Höchstmenge an Ohrmarken bestellen können und Sie jeweils nur eine Bestellung je Jahr vornehmen sollten. Jeder Bestell- und Versandvorgang - auch kleiner Ohrmarkenmengen - verursacht erhebliche Kosten, die von der Gesamtheit aller Schweinehalter über deren Beitrag zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu tragen sind.
Denken Sie an eine rechtzeitige Bestellung, da zwischen Bestellung und Auslieferung an Sie mindestens zwei Wochen vergehen können.
Seit dem 01.07.2016 darf die Niedersächsische Tierseuchenkasse auf Grund von EU-rechtlichen Vorgaben nur noch 40% der Kosten als Beihilfe für die amtliche Kennzeichnung übernehmen, wenn vom Tierhalter vor der Bestellung ein Antrag auf Beihilfe gestellt wird. Der verbleibende Eigenanteil von 60% (mit Beihilfeantrag) bzw. 100% (ohne Beihilfeantrag) der Kosten für die amtlichen Ohrmarken werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Seit dem 01.10.2017 erfolgt die Abrechnung durch vit.
Amtliche Ohrmarken sind die nach der ViehVerkV vorgeschriebenen weißen Bestandsohrmarken mit dem amtlichen Aufdruck in der jeweils günstigsten Variante zur Kennzeichnung von Ferkeln (quadratisch) und Zuchtschweinen. Werden vom Tierhalter abweichende Varianten bei Form, Farben der Lochteile, Bedruckung, Konfektionierung (maschinentauglich) etc. gewünscht, so wird auch dafür von vit nur der Anteil für die amtlichen Ohrmarken abgerechnet und die Zusatzleistung direkt vom Hersteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
Position |
Eigenanteil mit Beihilfe EUR netto |
Eigenanteil 100% ohne Beihilfe EUR netto |
---|---|---|
Bestandskennzeichnung, je Ohrmarke weiß | 0,0137 | 0,0390 |
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt. |
Position |
Eigenanteil mit Beihilfe EUR netto |
Eigenanteil 100% ohne Beihilfe EUR netto |
---|---|---|
Bestandskennzeichnung, je Ohrmarke weiß | 0,0172 | 0,0490 |
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt. |
Position |
Eigenanteil mit Beihilfe EUR netto |
Eigenanteil 100% ohne Beihilfe EUR netto |
---|---|---|
Bestandskennzeichnung, je Ohrmarke weiß | 0,0294 | 0,0490 |
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt. |
Gebührenposition | EUR netto |
---|---|
Meldung durch Schweinehalter direkt in die ZDB HIT | 0,15 |
Meldung durch Schweinehalter per Post | 2,49 |
Meldekarten, je Bestellung | 7,51 |
Meldekarten, je 4 Karten | 0,29 |
zzgl. Porto- und Versandauslagen | |
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt. |