Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) regelt die Identifizierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Kreuzungen) auf der Grundlage des EU-Rechts. Sie gilt für alle Equiden und richtet sich an alle Tierhalter.
Die wichtigsten Bestimmungen in Kürze:
Diese Erstinformation richtet sich an alle Equidenhalter in Niedersachsen und Bremen
Wenn Sie als Equidenhalter in Niedersachsen oder Bremen registriert sind, erhalten Sie amtliche Transponder direkt bei der Transponder ausgebenden Stelle vit. Wenn Sie in einem zugelassenen Pferdezuchtverband in Niedersachen organisiert sind, können Sie sich auch an ihren Pferdezuchtverband wenden.
Bestellen Sie amtliche Transponder zur Equidenkennzeichnung direkt bei vit entweder online in der zentralen Datenbank des HI-Tier oder nutzen Sie dieses Formular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an vit.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Kennzeichnung von Equiden.
Für nicht registrierte Equiden (das sind nicht in einem Zuchtbuch eingetragene oder vorgemerkte und nicht bei einer internationalen Wettkampforganisation registrierte Equiden) ist vit Pass ausgebende Stelle in Niedersachsen und Bremen.
Antragsformulare zur Ausstellung eines Equidenpasses werden zusammen mit den amtlich ausgegebenen Transpondern an die Tierhalter versendet.
Die Kosten für die Ausstellung eines Equidenpasses durch vit werden nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) erhoben.
Änderungen zum Besitzer/Eigentümer eines Equiden sind der Stelle mitzuteilen, die den Pass ausgegeben hat. Sofern der Eigentümer vom Besitzer abweicht, ist der Besitzer anzugeben.
Die Anzeige ist durch den Halter des Equiden unter Angabe seiner Registriernummer vorzunehmen. Dies erfolgt schriftlich mit diesem Formular. Abweichend davon kann ein Besitzer/Eigentümer im Auftrag und mit Einverständnis des Halters des Equiden und unter Angabe dessen Registriernummer die Änderung anzeigen.
Die Pass ausgebende Stelle prüft die aktuellen Tierhalterdaten (Registrierung als Halter von Einhufern) und hinterlegt die Änderung des Besitzers/Eigentümers (im Auftrag des Tierhalters) in der HIT-Datenbank. Die Pass ausgebende Stelle sendet einen Aufkleber mit den neuen Besitzer-/Eigentümerdaten an den Halter des Equiden, den dieser in der Pass klebt.
Soll der im Equidenpass eingetragene Name geändert werden, ist die Anzeige einer Namensänderung bei der Stelle, die den Pass ausgegeben hat, erforderlich.
Die Anzeige ist grundsätzlich durch den Halter des Equiden unter Angabe seiner Registriernummer vorzunehmen. Dies erfolgt schriftlich mit diesem Formular. Abweichend davon kann ein Besitzer/Eigentümer im Auftrag und mit Einverständnis des Halters des Equiden und unter Angabe dessen Registriernummer die Änderung anzeigen.
Die Pass ausgebende Stelle prüft die aktuellen Tierhalterdaten (Registrierung als Halter von Einhufern) und hinterlegt die Änderung des Namens (im Auftrag des Tierhalters) in der HIT-Datenbank. Die Pass ausgebende Stelle sendet Aufkleber mit dem neuen Namen zum Einkleben in den Equidenpass an den Halter des Equiden.
Position | EUR netto |
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Zuteilung von Transpondern, je Bestellung | 19,57 |
Zuteilung von Transpondern, je Transponder | 4,15 |
Kosten des Transponders werden als Auslage erhoben, z.Zt. je Transponder | 2,20 |
jeweils zzgl. Versand- und Nachnahmekosten | |
(z. B. für einen einzelnen Transponder z. Zt.) | (7,20) |
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt. |
Gebührenposition | EUR netto |
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Ausstellung, Änderung eines Equidenpasses | 75,00 |
Besitzwechselmeldung | 49,21 |
jeweils zzgl. Versand- und Nachnahmekosten | |
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt. |
Ihr Pferd ist nach den Kennzeichnungsvorschriften zu identifizieren, d.h.
Equiden, die aus anderen Mitgliedstaaten der EU in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden und bereits einen Pass des Mitgliedstaates haben, müssen nicht erneut identifiziert werden. Für solche Tiere wird kein „deutscher“ Equidenpass ausgestellt.
Innerhalb von 30 Tagen ist im Falle eines Besitzwechsels jedoch eine Anzeige des Besitzwechsels erforderlich. Die Daten des in dem Mitgliedstaat ausgestellten Passes und des neuen Besitzers sind durch die jeweils zuständige Stelle (entweder zuständiger Verband oder beauftragte Stelle für nicht registrierte Equiden – in Niedersachsen die Regionalstelle vit) in HIT zu hinterlegen. Zu diesem Zweck hat der Tierhalter den Pass/Kopie und die Änderungsanzeige an die jeweils zuständige Stelle zu senden.