Registrierung: Zugang zu HIT und ZID

Als Adressdatenstelle für Niedersachsen und Bremen vergibt vit Registriernummern, richtet Zugänge zur zentralen Datenbank des HI-Tier (ZDB HIT) und zur zentralen InVeKos-Datenbank (ZID) ein und teilt die Zugangsinformation dem registrierten Tierhalter bzw. der Antragstellerin mit (PIN).

  • Wenn Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten wollen, teilen Sie dies Ihrem örtlich zuständigen Veterinäramt vor Beginn der Tierhaltung mit.
  • Erforderlich sind Angaben über Ihren Namen, Ihre Anschrift und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart.
  • Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
  • Dies gilt auch für Hobbytierhaltungen.
  • Rechtsvorschrift: § 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
  • Sie haben Ihre Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt. 
  • Das Veterinärmt gibt diese Information an vit.
  • vit vergibt für Ihre Tierhaltung eine Registriernummer
  • vit trägt Ihre Tierhaltung mit Registriernummer ins Betriebsregister und in die zentrale Datenbank des HI-Tier ein.
  • vit informiert Sie schriftlich, wenn die Registriernummer neu ist bzw. die Rinderhaltung, Schweinehaltung, Schaf- und Ziegenhaltung oder Equidenhaltung erstmalig registriert wurde.
  • Gleichzeitig erteilt vit einmalig eine PIN als Zugang zur zentralen Datenbank des HI-Tier, wenn mit der Tierhaltung weitergehende Meldepflichten verbunden sind (Rinderhaltung, Schweinehaltung, Schaf- und Ziegenhaltung, Equidenhaltung oder (Mast-) Hühner- bzw. Putenhaltung).

Ändert sich Ihr Name, Ihre Anschrift oder der Standort Ihrer Tierhaltung, halten Sie andere Tierarten, oder geben Sie die Haltung einer Tierart auf, so teilen Sie dies bitte dem zuständigen Veterinäramt mit (§ 26 Abs. 1 ViehVerkV). 

Zeigen Sie Ihre Tätigkeit (oder Änderungen dazu)  dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Veterinäramt an. Dort wird alles weitere veranlasst. Dazu gehört ggf. auch die Erteilung einer Registriernummer durch vit, der Versand entsprechender Unterlagen einschließlich der Zugangsinformationen zur zentralen Datenbank des HI-Tier.

Rechtsvorschrift (nicht abschließend): §§ 11 ff. ViehVerkV

  • Ihre PIN ist nur Ihnen bekannt. Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr kennen, benötigen Sie eine neue (Ersatz-PIN).
  • Die Zusendung einer Ersatz-PIN durch die Regionalstelle vit (per Post) ist kostenpflichtig. Bestellen Sie diese online bei HIT oder schriftlich formlos. Die schriftliche Bestellung soll unter Angabe Ihrer Anschrift und Ihrer Registriernummer bei vit erfolgen. Bitte erteilen Sie vorab ein SEPA-Lastschrift-Mandat, wenn Sie ein solches noch nicht erteilt haben.
  • Alternativ ist die kostenfreie Zusendung einer Ersatz-PIN per E-Mail durch HIT/ZID möglich. Dazu muss der Registriernummerninhaber vor PIN-Verlust einen bestätigten Kommunikationskanal in HIT eingerichtet haben. 
  • Weitere Info: Wie richte ich einen bestätigten Kommunikationskanal ein?
  • Vollmachten in HIT oder ZID zum lesen, melden oder beides (Gesamt-Vollmacht) ebenso wie Hoftierarztvollmachten können Sie - kostenfrei - selbst in HIT/ZID einrichten oder beenden. Für die Einrichtung in HIT benötigen Sie die Registriernummer des Vollmachtnehmers.
  • Sie können Vollmachten ebenfalls - gebührenpflichtig (siehe den nächsten Punkt) - über die Adressdatenstelle einrichten lassen. Senden Sie dazu das entsprechende Vollmachtsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an vit.
  • Die Einrichtung, Änderung oder Löschung einer Vollmacht über die Adressdatenstelle ist kostenpflichtig. Die Kosten vermindern sich (keine Nachnahmekosten), wenn Sie vorher ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

Wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Veterinäramt. Für eine An-, Ab- oder Änderunsgmeldung verwenden Sie bitte dieses Formular. Nach erfolgter Registriernummernvergabe wird vit Sie schriftlich informieren und mit einer PIN für den Zugang zur zentralen Datenbank des HI-Tier ausstatten.

Für eine An-, Ab- oder Änderunsgmeldung senden Sie bitte dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben an vit. Nach erfolgter Registriernummernvergabe wird vit Sie schriftlich informieren und mit einer PIN für den Zugang zur zentralen Datenbank des HI-Tier ausstatten.

Die Registrierung ist kostenpflichtig. Der Kostensatz hierfür liegt aktuell bei 21,55 EUR netto, somit 25,65 EUR inkl. MwSt..

Gebühren im Adressdatenbereich
Gebühren für Ersatz-PIN, Vollmachten und Mitbenutzer - ab 01.06.2023
Gebührensätze nach GOVV (Auszug)
Gebührenposition EUR netto
Erneute Vergabe einer PIN 10,87
Einrichtung, Änderung, Beendigung einer Vollmacht 10,87
Einrichtung, Änderung, Beendigung einer Mitbenutzerkennung 10,87
Alle Angaben netto, zzgl. MwSt.  

HIT- und ZID-Vollmachtsaufträge (einrichten, beenden)

HIT-Vollmacht
mit Hinweisen und SEPA-Formular
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Hoftierarzt-Vollmacht (HIT)
mit SEPA-Formular
  • Dateityp: pdf
ZID-Vollmacht
mit Hinweisen und SEPA-Formular
  • Dateityp: pdf
Kostenübernahmeerklärung
insbes. für mehrere Vollmachten, wenn nicht dort einzeln vermerkt
  • Dateityp: pdf
SEPA Lastschrift
  • Dateityp: pdf

Registrierung als Hoftierarzt, Informationen zu Hoftierarztvollmacht und Eingabe von Impfungen bei HIT

Registrierung, Abmeldung als Tierarzt
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Merkblatt Hoftierarztvollmacht
Herausgeber: LAVES
  • Dateityp: pdf
Hinweise: Registrierung und Hoftierarztvollmacht
  • Dateityp: pdf
Hoftierarzt-Vollmacht (HIT)
mit SEPA-Formular
  • Dateityp: pdf
Kostenübernahmeerklärung
insbes. für mehrere Vollmachten, wenn nicht dort einzeln vermerkt
  • Dateityp: pdf

Registrierung als Meldeverteter, Einrichtung von Mitbenutzen

Registrierung, Abmeldung als Meldevertreter
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Anmeldung von ZID-Mitbenutzern
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Registrierung eines Equidenkennzeichnungsbeauftragten (nur durch Equidenzuchtverbände)

Registrierung, Abmeldung von Equidenkennzeichnungsberechtigten
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Antrag auf Vergabe einer Registriernummer (inkl. Änderungs- und Abmeldung)

Antragsformular RNA (mit DSGVO-Information)
Stand: 06/2023
  • Dateityp: pdf
Ausfüllhinweise für Antragsteller
Stand: 28.03.2023
  • Dateityp: pdf